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Harburg-Wilhelmsburg und Umgebung
Mit der Bekanntmachung der Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung (BSVO) vom 3. November 2004 wurde unter § 1a die Anzeigepflicht der Bienenvölker aufgenommen. Im Wortlaut heißt es:
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.