Futterkranzproben

Untersuchung von Futterkranzproben auf Amerikanische Faulbrut

Wer prophylaktisch seine Bienenvölker auf Amerikanische Faulbrut (AFB) mit einer Futterkranzprobe beproben möchte, der kann dies natürlich weiterhin alleine durchführen. Diese Futterkranzprobe dient einem selber, um zu wissen, das alles o.k. ist. Jede Imkerin bzw. jeder Imker sollte dies grundsätzlich 1x jährlich auf freiwilliger Basis durchführen.

Sollen die Bienen jedoch an einen anderen Standort gebracht werden, so ist die Futterkranzprobe im 4-Augen Prinzip zu ziehen. Dies ist die Basis für die Erteilung einer Wandergenehmigung. Dies schließt auch folgende Dinge ein:

Liegt der anzuwandernde Platz innerhalb des gleichen Bezirks, so ist auch hier der Veterinär zu informieren. Auf eine Wandergenehmigung kann dann i.d.R. verzichtet werden.

Für das ziehen der Futterkranzprobe im 4-Augen-Prinzip sprecht bitte einen Termin mit unserem Gesundheitsobmann

oder mit unseren Bienensachverständigen (BSV) ab.

Eine visuelle Prüfung der Bienenvölker für das ausstellen einer Seuchenfreiheitsbescheinigung ist nicht ausreichend! Wird der Wanderplatz wieder abgewandert, so ist auch hier der zuständige Veterinär zu informieren. Ob dafür eine erneute Futterkranzprobe erforderlich ist, wird dann im Einzelfall entschieden.

Wer mit der Imkerei beginnt oder einen neuen Bienenstand anmeldet hat dies mit dem hier angefügten Formular anzumelden. Mit dem Formular muss auch die Seuchenfreiheitsbescheinigung vorgelegt werden. Die Veterinäre sind vor dem Einrichten des Bienenstandes zu informieren.

Solltet Ihr Euch unsicher sein, so könnt Ihr auch jederzeit direkt beim Veterinäramt anrufen. Für uns ist das i.d.R. ja Hamburg-Harburg und Hamburg-Mitte. Die Ansprechpartner führe ich hier noch einmal auf:

Hamburg-Harburg:
Frau Dr. Malottki, Telefon 42871-2352

Hamburg-Mitte
Frau Barwich, Telefon 42854-2513

Alle anderen Ansprechpartner oder E-Mail Adressen findet Ihr auf der Homepage vom ImkerLandesverband (http://www.ivhh.de/informationen/amtstierarzte/)

Basis dieses Vorgehens ist die Bienenseuchenverordnung sowie das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz. Beides füge ich hier ebenfalls an. Wir sollten uns alle an dieses Vorgehen halten. So vermeiden wir, mit einem Ordnungsgeld bestraft zu werden.